Reduzierung der Geschwindigkeit beim Vorbeifahren an einem Müllfahrzeug

| Verkehrsrecht

StVG §§ 7, 17 Abs. 2; StVO §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 2

a) Die Gefahr, die von einer gerade entleerten Mülltonne auf der Straße für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, ist dem Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs zuzurechnen.

b) Lässt sich beim Vorbeifahren an einem Müllabfuhrfahrzeug ein ausreichender Seitenabstand, durch den die Gefährdung eines plötzlich vor oder hinter dem Müllabfuhrfahrzeug hervortretenden Müllwerkers vermieden werden kann, nicht einhalten, so ist die Geschwindigkeit gemäß § 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO so weit zu drosseln, dass der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann.

BGH, Urteil vom 12. Dezember 2023 - VI ZR 77/23 - OLG Celle, LG Hannover

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