Verkehrsrecht

Nach dem Verkehrsunfall - Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt

Die meisten Fragen, die in diesem Rechtsgebiet auftreten, entstehen nach einem Verkehrsunfall. Hier sollte der Geschädigte so früh wie möglich mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen. Denn die Erfahrung zeigt, dass der durch den Unfall Geschädigte, der sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen kann, als eine Person, die die Regulierung des Schadens selbstständig vornimmt.

Wichtig ist, dass der am Unfall beteiligte Pkw schnellstmöglich durch einen unabhängigen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen begutachtet wird. Dies erspart ein unnötiges Diskutieren mit der Versicherung des Unfallgegners. Das vom Sachverständigen erstellte Gutachten ist auch ein anerkanntes Beweismittel vor Gericht, falls ein Streit über die Regulierung des Unfalls entsteht. Es beinhaltet alle Feststellungen zur Wertminderung, dem Rest- und Wiederbeschaffungswert sowie die Reparaturkosten. Gleichzeitig wird von dem Sachverständigen die mögliche Reparaturdauer bestimmt. Mit diesen Angaben kann der Anwalt unter Zugrundelegung der Fahrzeugdaten den Nutzungsausfall berechnen, falls kein Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer in Anspruch genommen werden soll.

Der am Unfall schuldlos beteiligte Fahrzeughalter hat das Wahlrecht, ob er sein Fahrzeug reparieren oder sich den Betrag auf Grund des im Sachverständigengutachten ermittelten Schadens auszahlen lässt. Ob es sinnvoll erscheint, den Pkw wieder in einer Werkstatt anrichten zu lassen oder sich das Geld auszahlen zu lassen, kann der beauftragte Rechtsanwalt ausführlich erklären.

Ansprüche der Geschädigten

Nicht selten entstehen auch Personenschäden. Die Verletzungen reichen vom so genannten Halswirbelsäulensyndrom (HWS-Syndrom), auch Schleudertrauma genannt, bis hin zu schwerwiegenden Knochenbrüchen oder inneren Verletzungen. Die Verletzten haben bei einem Verkehrsunfall Ansprüche auf Schmerzensgeld, Ersatz ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens. Ferner können Heilbehandlungskosten geltend gemacht werden, soweit sie nicht schon durch die Krankenversicherung übernommen wurden. Auch vermehrte Kosten, wie die Fahrtkosten zu Krankenhausbesuchen, zu Arzt, Apotheke und Physiotherapie sind erstattungsfähig.

Um diese Ansprüche auf dem Gebiet des Verkehrsrechts durchsetzen zu können, brauchen Sie die Hilfe eines Rechtsanwaltes. Die Kosten des Rechtsanwalts und auch des Sachverständigen zahlt regelmäßig die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.

Verhalten am Unfallort

Wichtig nach einem Unfall ist, dass sich zuerst um verletzte Personen gekümmert wird. Man sollte Ruhe bewahren, die Unfallstelle sichern und die Polizei bzw. den Notarzt rufen. Besonders wichtig ist es, mit dem Unfallgegner Adressen und Versicherungsunterlagen auszutauschen. Keinesfalls sollte man sich zur Schuldfrage äußern und weder bei der Polizei noch beim Unfallgegner ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Die Frage der Haftung kann auch später noch geklärt werden. Es ist auch immer hilfreich, im Handschuhfach eine Einwegkamera dabei zu haben, um die Positionen der Fahrzeuge nach dem Unfall zusätzlich festhalten zu können. Fotos, welche mit der Handykamera getätigt werden, sind meist nicht so aussagekräftig.

Rechtsverstöße im Straßenverkehr

Das Straßenverkehrsrecht beschäftigt sich außerdem mit Vergehen wie Trunkenheit am Steuer, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Geschwindigkeitsübertretung, Lenkzeitüberschreitung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Falschparken, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Körperverletzung, Tötung im Straßenverkehr, Rotlichtverstoß, Vorfahrtsverletzung oder Streitigkeiten mit Versicherungen.

Sie haben noch Fragen?

Hier finden Sie weitere Informationen zur Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Aktuell

| Verkehrsrecht
Rechtsprechung zu Sachverständigenhonorar vom BGH neu aufgesetzt

BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Ca, Cb, Ga, Gb, § 398, § 399 Alt. 1

Die Grundsätze zum Werkstattrisiko, die der Senat…

| Verkehrsrecht
fiktive Abrechnung unterhalb des Wiederbeschaffungswertes - Sechsmonatsfrist

BGB § 249

Leitsatz: „Die regelmäßig erforderliche mindestens sechsmonatige Weiternutzung des bei einem…

Notdienst für
Verkehrsrecht

Polizei oder Staatsanwalt vor der Tür?

Rufen Sie uns an.
24h sind wir für Sie da.

0375 / 6779334