Amtsgericht Ludwigsburg, Beschluss vom 16.05.2025, Az. 3 C 2052/24:
Wenn ein E-Scooter einen nur für den Radverkehr freigegebenen Radweg mit Höchstgeschwindigkeit befährt - trotz Sichtbehinderung - und es dann im Bereich einer Kreuzung zwischen Gehweg und Straße zu einer Kollision mit einem Pkw kommt, trifft den E-Scooter die alleinige Haftung.