Verlassen eines Parkstreifens mit Unfallfolge

| Verkehrsrecht

§ 10 StVO

Leitsätze

1. Ein Parkstreifen ist ein anderer Straßenteil i.S.d. § 10 StVO.

2. Wer von einem Parkstreifen in den fließenden Verkehr einfährt, ordnet sich auch dann in diesen ein, wenn er sofort nach dem Ausfahren aus dem Parkstreifen wieder anhalten will.

LG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2023 - 13 S 34/23

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